Fuhrparkverwaltung für österreichische Betriebe
Die meisten Fuhrparksysteme im deutschsprachigen Raum sind für den deutschen Markt gebaut und behandeln Österreich als Sonderfall. DocuFleet wird in Wien entwickelt — hier ist es andersherum.
Gibt es Fuhrparksoftware für Österreich?
Ja. DocuFleet wird in Wien entwickelt und bildet die österreichische Rechtslage im Produkt ab, nicht nur im Text: die § 57a-Begutachtung mit ihren Intervallen und Prüffenstern, die Lenkerauskunft nach § 103 Abs. 2 KFG mit ihrer nicht erstreckbaren Frist von zwei Wochen und die Mitbestimmung bei Kontrollmaßnahmen nach § 96 ArbVG. Betrieben wird die Software in der EU.
Vier Punkte, in denen Österreich abweicht
Die wiederkehrende Begutachtung folgt eigenen Intervallen und einem eigenen Zeitfenster — deutsche HU-Rhythmen passen nicht darauf.
§ 103 Abs. 2 KFG verpflichtet den Zulassungsbesitzer, den Lenker zu benennen. Wer das nicht kann, zahlt — unabhängig vom eigentlichen Verstoß.
Der Arbeitnehmerschutz verlangt dokumentierte Unterweisungen. Die deutsche DGUV Vorschrift 70 hat in Österreich kein direktes Gegenstück.
Der geldwerte Vorteil wird nach österreichischen Sätzen bemessen, abhängig unter anderem vom CO₂-Wert. Die deutsche 1-%-Regelung gilt hier nicht.
Fristen und Pflichten im Detail
Intervalle je Fahrzeugart, das zulässige Zeitfenster — und was sich mit der Neuregelung ab Mai 2027 ändert. Mit Fristenrechner.
Zum Rechner →PflichtenHalterpflichten nach KFG und ASchGWas den Zulassungsbesitzer trifft — von der Überlassung an berechtigte Lenker bis zur Lenkerauskunft binnen zwei Wochen.
Mehr erfahren →Gebaut in Wien. Gemacht für § 57a.
Nähe ist kein Werbeversprechen, sondern Support in Ihrer Zeitzone
DocuFleet ist ein junges Produkt, und wir behaupten nicht, der größte Anbieter am Markt zu sein. Was wir sagen können: Wer hier anruft oder schreibt, landet bei den Leuten, die die Software bauen — nicht in einer Support-Warteschleife in einem anderen Land.
Und wenn eine österreichische Vorschrift sich ändert, wie jetzt die Begutachtungsintervalle mit der 42. KFG-Novelle, ist das für uns kein Randthema, sondern der Heimatmarkt.
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DocuFleet in Österreich
Ist DocuFleet für österreichische Betriebe geeignet?
Ja. DocuFleet wird in Wien entwickelt, und die österreichischen Besonderheiten sind eingebaut statt nachgerüstet: eigene Prüfintervalle, die Zuordnung von Fahrzeug und Lenker für die Lenkerauskunft sowie eine Sachbezugsermittlung nach österreichischen Sätzen.
Können wir Fahrzeuge in Deutschland und Österreich gemeinsam verwalten?
Ja. Beide Länder lassen sich im selben Bestand führen — jedes Fahrzeug bekommt die Fristenlogik seines Zulassungsstaates. Über Mandanten trennen Sie Gesellschaften oder Standorte, ohne den Gesamtüberblick zu verlieren.
Wo liegen die Daten?
Die Fuhrparkdaten liegen auf Servern innerhalb der EU; Anmeldung und Zahlungsabwicklung verarbeiten auch in den USA (Garantien nach Art. 46 DSGVO). Details zu den eingesetzten Dienstleistern und zum Auftragsverarbeitungsvertrag finden Sie auf unserer Seite zu Sicherheit und Datenschutz.
Gibt es Rechnungen mit österreichischer USt?
Ja. DocuFleet wird von einem österreichischen Unternehmen betrieben; die Abrechnung erfolgt entsprechend. Details zu Firmierung und Sitz stehen im Impressum.
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